Dienstreiseregelungen wieder verschärft // Corona

Detail eines Reisekoffers, auf dem der Griff aus schwarzem Stoff zu sehen ist, der von Spinnweben überzogen ist.

Das Bildungsministerium teilte durch Übersendung einer modifizierten Regelung der AL-1-Konferenz von M-V mit, dass bereits genehmigte Dienstreisen ggf. zu widerrufen und ggf. unter Beachtung der vorstehenden Regelung neu zu beantragen sind.

Ungeachtet der Möglichkeit, in unserem Bundesland Dienstreisen zu unternehmen, ist an die Genehmigung von Dienstreisen auch innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein strenger Maßstab anzulegen. Sie sollen nur genehmigt werden, wenn sie für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung bzw. für die Wahrnehmung der wesentlichen Aufgaben der jeweiligen Behörde erforderlich sind. Soweit wie möglich sind technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen zu nutzen. Sind Präsenzveranstaltungen notwendig, müssen die AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) eingehalten werden.

 

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