
Allgemeine Studienberatung
- StudienberatungBuilding 1 · Room 127
Studiengangsleitung
- Jean Rom RabeProf. Dr.-Ing.ProfessorFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikBuilding 3 · Room 3102
Studienfachberatung
- Jana FischerDipl.-Kff.EmployeeFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikBuilding 2 · Room 2227
Schiffsbetriebstechnik/Anlagentechnik und Versorgungstechnik, Bachelor
Academic Degree
Bachelor of Science (B.Sc.)
Faculty
Engineering
Campus / Distance learning
Studies on campus
Normal period
8 Semester - Schiffsbetriebstechnik 7 Semester - Anlagentechnik und Versorgungstechnik
Start of studies
to the winter semester
Place of study
Rostock - Warnemünde
Classroom Languages
german
Accreditation
This course has an accreditation
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
oder
- Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
sowie
- für die Studienrichtung Schiffsbetriebstechnik:
- Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker, oder
- Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik gemäß § 39 See-BV (es gilt die von der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. veröffentlichte Liste) und der Nachweis einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt von mindestens sechs Monaten oder
- Nachweis einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt von mindestens neun Monaten.





