Studienfachberatung International Management, Master

International Management, Master

Akademischer Grad

Master of Arts (International Management)

Fakultät

Wirtschaftswissenschaften

Präsenz- / Fernstudium

Präsenzstudium

Regelstudienzeit

3 Semester

Studienbeginn

zum Winter- oder Sommersemester

Studienort

Wismar

Unterrichtssprachen

Englisch

Voraussetzungen für die Zulassung
  • Voraussetzung für die Zulassung ist ein erster akademischer Abschluss in allgemeiner  Betriebswirtschaftslehre, Ingenieurwissenschaft, insbesondere Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Elektrotechnik, oder artverwandten Berufsfeldern und der Nachweis von 210 ECTS und einer Gesamtnote von mindestens 2,0.
  • Kann die Anzahl von 210 Credits nicht nachgewiesen werden, müssen weitere  30 Credits über das im Studiengang angebotene Wahlpflichtangebot oder vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden. Über die Auswahl der zu belegenden  Wahlpflichtmodule beschließt der Prüfungsausschuss nach Vorschlag der Bewerber_innen.
  • Bewerber_innen, einen ersten akademischen Abschluss einer anerkannten Hochschule eines   Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit einer Gesamtnote schlechter als 2,0, jedoch  mindestens 2,5 und die geforderten englischen Sprachkenntnisse vorweisen, können an einem Auswahlverfahren teilnehmen. In diesen Fällen muss anhand folgender Auswahlkriterien eine  Mindestpunktzahl von 5 Punkten erreicht werden:
    1. die Gesamtnote des ersten akademischen Abschlusses und
    2. besondere Eignung.
    Werden keine Nachweise der Kriterien eingereicht, werden keine Punkte vergeben.
  • Bewerber_innen, welche einen ersten akademischen Abschluss einer anerkannten  ausländischen Hochschule eines Landes, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, vorweisen, müssen die Eignung zum Masterstudium in der Europäischen Union nachweisen:
    1. Der Test für ausländische Studierende (TestAS)  für  Wirtschaftswissenschaften ist in englischer Sprache abzulegen. Folgende Ergebnisse sind zu erreichen: Ein Standardwert von   mindestens 111 im Kernmodul oder in einem der zwei fachrichtungsspezifischen Testmodule,  sowie mindestens 101 in beiden anderen Testmodulen.
    2. Die Bewerber_innen haben eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten nach den Anlagen 1 und 2 zu erreichen.
    3. Werden diese Kriterien nicht erreicht, ist die Zulassung zu versagen.
  • lautet die Gesamtnote schlechter als 2,5, erfolgt keine Zulassung.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen:

  • Kenntnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen
  • Motivationsschreiben

Die Unterrichtssprache in Pflichtmodulen und in der Regel auch in den  Wahlpflichtmodulen ist Englisch. Details zur Zulassung finden Sie in den entsprechenden Ordnungen.