Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Redlichkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist Grundvoraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten. Hierzu besteht an der Hochschule Wismar eine Verfahrensordnung über Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die einerseits Kriterien guter wissenschaftlicher Praxis und andererseits Verfahrensregeln für den Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Angehörigen der Hochschule Wismar aufstellt. Sie soll damit einen Beitrag zur Förderung der Qualität wissenschaftlicher Arbeit leisten.

Gemäß dieser Verfahrensordnung wählt der Senat eine Ombudsperson, die als Vertrauensperson sowohl für diejenigen fungiert, die auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten aufmerksam geworden sind ebenso wie für diejenigen, die sich einem enstprechenden Verdacht ausgesetzt sehen. Die Ombudsperson oder deren Stellvertreter sind für Angehörige der Hochschule Wismar innerhalb kurzer Frist persönlich und vertraulich zu sprechen. 

Ferner sieht die Verfahrensordnung eine Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens vor. Auch deren Angehörige stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung und unterrichten ihrerseits die Ombudsperson. 

Mitglieder der Ständigen Kommission

Ombudsperson

Stellvertretende Ombudsperson