Attraktiver für wissenschaftlichen Nachwuchs

Es ist Max Hoffmann in der Mitte stehend. Links und rechts von ihm steht jeweils eine Doktorandin. Sie unterhalten sich.
Max Hoffmann M. A. (mitte), Promotionsstipendiat des Rektorats, im Gespräch mit anderen Promovierenden an der Hochschule Wismar (Quelle: Hochschule Wismar/KB)
Ruth Kasdorf sitzend. Im Vordergrund sitzt ein Doktorand der Hochschule Wismar. Sie schauen beide einen Vortragenden des Kolloquiums an, der nicht im Bild zu sehen ist.
Ruth Kasdorf M. A., Promotionsstipendiatin des Rektorats, beim zentralen Promovierendenkolloquium
(Quelle: Hochschule Wismar/KB)

Der Senat hat am Donnerstag neue Konditionen für die Stipendien der Hochschule Wismar beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterung der Regelförderzeit auf drei Jahre analog zur Landesgraduiertenförderung (bislang: 2 Jahre)
  • Grundstipendiensatzes von 1.500 Euro analog zur Landesgraduiertenförderung MV (bislang: 800 Euro)
  • eine anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes,
  • Familienzuschläge in Höhe von 150 Euro für das erste Kind, 100 Euro für jedes weitere (bislang: 50 Euro je Kind)

Einmal jährlich schreibt das Rektorat zwei Promotionsstipendien aus, um die kooperative Promotion an der Hochschule zu fördern und als Einrichtung attraktiver für Nachwuchsforschende zu sein (Bewerbungsfrist: 1. September, Förderbeginn: 1. Oktober).

(JO)

 

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