200 Euro Einmalzahlung
Tipps und Hinweise für unsere Studierenden
Anspruchsberechtigte
sind Studierende, die zum 1. Dezember 2022
- an unserer Hochschule immatrikuliert waren
- und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Hinweise:
- Auch Studierende, die zum jetzigen Zeitpunkt exmatrikuliert sind und am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, sind anspruchsberechtigt.
- Für Studienkollegiaten besteht kein Anspruch.
- Studierende, die bereits im September 2022 als Erwerbstätige (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudierende) eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro zusammen mit dem Lohn erhalten haben, werden diese Pauschale auch bekommen. Dazu müssen sie ebenfalls am 1.12.22 immatrikuliert gewesen sein und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland gehabt haben.
Was ist vorab zu klären?
BundIDkonto anlegen; dafür mit Online-Ausweis oder Elsterzertifikat identifizieren
Tipp: genaue Anleitung auf www.einmalzahlung200.de
Achtung: Sollte keine Berechtigung vorliegen ein Elster-Zertifikat zu beantragen und auch kein Online-Ausweis vorhanden sein, kann eine PIN verwendet werden. Diese PIN wird den Studierenden unter hio.hs-wismar.de mit den bekannten Zugangsdaten bereitgestellt.
Der Berechtigungscode wurde am 14. März 2023 automatisch an die persönliche Hochschul-E-Mail-Adresse versandt.
Auf dem selben Weg (persönliche Hochschul-E-Mail-Adresse) haben Studierenden, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt exmatrikuliert sind, den Berechtigungscode zugeschickt bekommen.
Zeitgleich wurde im HIO-Portal eine PIN zur Verfügung gestellt. Dazu müssen sich die Studierenden im HIO-Portal (nicht LSF!) einloggen.
Antrag und Bewilligung
Seit dem 15. März 2023 kann mit dem BundID-Konto und dem Berechtigungscode sowie der PIN von unserer Hochschule der Antrag auf der Website einmalzahlung200.de gestellt werden. Hier sind auch die persönlichen Kontodaten zu hinterlegen.
Nach Auswahl des Buttons "Einmalzahlung beantragen" kann eventuell etwas Zeit vergehen. Die geschätzte Wartezeit wird angezeigt.
Hinweis: Falls die Bund-ID zur Identifizierung eingesetzt wird, muss die Antragstellung mit einem ein NFC-fähigen Smartphone erfolgen. Darauf muss sich die Ausweis App2 befinden, damit der Personalausweis gelesen werden kann.
Achtung: Die Antragstellung ist bis zum 30. September 2023 möglich.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt per E-Mail der Bewilligungsbescheid.
[Stand 15.3.2023]