Studienfachberatung Design - Produkt und Schmuck

Design - Produkt und Schmuck, Bachelor

Studieninhalte

Die Lehrmodule des Bachelorstudiengangs Design – Produkt und Schmuck sind systematisch aufgebaut. Ein breit gefächertes Grundlagenstudium begleitet und unterstützt das Arbeiten in den Projektmodulen. Neben den die Studienschwerpunkte abbildenden spezifischen Projektthemen dient die Einordnung in Pflicht- und Wahlpflichtmodule der Möglichkeit einer thematischen Vertiefung individueller Ausrichtung. Ein Praktikum sowie die Möglichkeit eines Studiensemesters an ausländischen Partnerhochschulen unterstützen den Anwendungsbezug des Studiums.

Berufsbild

Der interdisziplinäre und integrative Charakter des Studienganges Design – Produkt und Schmuck qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen der Studienschwerpunkte Produktdesign und Schmuckdesign für einen breit gefächerten Einsatz im Beruf. Sie bearbeiten eigenverantwortlich und im Team Projekte und Aufgabenstellungen in Gestaltungsagenturen, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen, in eigenen Ateliers und Werkstätten. Ebenso stehen die interdisziplinären Aufgabenbereiche in Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen, Verlagen und Messen im Mittelpunkt beruflicher Orientierung.

Akademischer Grad

Bachelor of Arts (B.A.)

Fakultät

Gestaltung

Präsenz- / Fernstudium

Präsenzstudium

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

jeweils zum Wintersemester

Vertiefungen

Produktdesign
Schmuckdesign

Studienort

Wismar

Unterrichtssprachen

Deutsch

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert

Voraussetzungen für die Zulassung
  • Hochschul- bzw. Fachhochschulreife

 oder

  • Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird

 oder

  • Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.

 oder

  • Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung

  sowie

  • Nachweis über ein Vorpraktikum von mindestens acht Wochen in Handwerksbetrieben, von denen fünf Wochen vor Studienbeginn absolviert sein müssen

 und

  • erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung über den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Befähigung – dieses Verfahren beinhaltet die Einreichung einer Mappe mit künstlerisch-gestalterischen Arbeiten sowie eine Eignungsprüfung.