Corona-Hilfen
Für diejenigen, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind und Hilfe brauchen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
► für an der Hochschule Wismar immatrikulierte ausländische Studierende (ab dem 2. Fachsemester), die in Notlage geraten sind; nicht antragsberechtigt sind Studienkollegiaten
„Unterstützung für durch Corona-Krise in Not geratene ausländische Studierende, die keinen BAföG-Anspruch haben oder anderweitig ihren Lebensunterhalt sichern können“
Zielgruppe: An der Hochschule Wismar immatrikulierte ausländische Studierende (ab dem 2. Fachsemester), die in Notlage geraten sind; nicht antragsberechtigt sind Studienkollegiaten
Wichtig: unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt
Anträge per E-Mail einreichen an: korinna.stubbe@hs-wismar.de
Antragsunterlagen sind:
• Antrag (herunterladen)
• CV
• Leistungsübersicht
• Studienbescheinigung
• Kopie des Visums / Aufenthaltstitel
Das Stipendium beträgt ca. 300 € / Monat und nur für max. 3 Monate. Abweichungen sind möglich.
Bewerber, die keine finanzielle Unterstützung aufgrund der Corona-Krise in 2020 erhalten haben, werden bevorzugt.
► für an der Hochschule Wismar immatrikulierte Studierende,
die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie finanzielle Probleme haben:
Corona-Nothilfe des Studierendenwerks Rostock-Wismar
1. Mietzahlung
Es kann beim Studierendenwerk Rostock-Wismar ein Antrag auf Stundung der Miete gestellt werden.
Der Antrag ist per E-Mail zu senden an: j.hansen@stw-rw.de (siehe Beispiel)
2. Corona-Nothilfe-Einmalzahlung
Ebenfalls beim Studierendenwerk Rostock-Wismar kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Nothilfefond per E-Mail an coronahilfe@stw-rw.de gestellt werden.
Der Antrag sowie ein Informationsblatt dazu befinden sich im Download-Bereich des Studierendenwerkes Rostock-Wismar.
Internationales Büro
Leiterin
- Korinna StubbeDipl.-Lehrer
Koordinatorin Studierendenaustausch
- Narangerel TsendbaatarDipl.-Wirtsch.jur. (FH)Haus 1 · Raum 118a