Wer darf wählen?


Wahlberechtigt sind

  • alle an der Hochschule Wismar weiblichen Beschäftigten, auch Professorinnen
    (§ 21 Abs. 2 GlG M-V und § 88 Abs. 3 LHG)
     

Voraussetzungen der Wahlberechtigung

  • Beschäftigte: die am Wahltag an der Hochschule weiblichen Beschäftigten
  • Wahlalter: 18 Jahre
  • Eintrag im Wählerinnenverzeichnis

 

Nicht wahlberechtigt sind

  • die weiblichen Beschäftigten, die infolge Richterspruchs kein Wahlrecht besitzen
  • die am Wahltag länger als sechs Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind
  • die bei der Altersteilzeit im Blockmodell in die Freistellungsphase eingetreten sind
     

Auszubildende

  • Jugendliche Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in der Ausbildung befinden,
    sind nicht wahlberechtigt. (§ 11 Abs. 4 i. V. m. § 49 PersVG M-V)
Wählerinnenverzeichnis

Das Verzeichnis der wählbaren Personen, sowie das Verzeichnis der wahlberechtigten Personen finden Sie auf der internen Homepage der Gleichstellung.

Wahlablauf und Termine

Hinweise zur Briefwahl – Stimmabgabe

Für die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen wird die schriftliche Stimmabgabe gemäß § 17 Abs. 1 der Wahlordnung zum GleichstellungsG M-V angeordnet.

Alle Wahlberechtigen werden ihre Wahlunterlagen unaufgefordert über die Hauspost erhalten und können diese auf selben Weg zurücksenden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, dem 06.Mai 2021, um 12.00 Uhr dem Wahlvorstand vollständig zugegangen sein.

Das Wahllokal (H1│R102)  wird am 06. Mai 2021 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet sein.

 

Termine

22.03. – 06.05.2021      
Ausliegen des Wählerinnenverzeichnisses

 bis 29.03.2021    
Einspruchsfrist gegen das Wählerinnenverzeichnis

bis 05.04.2021
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

5.04. – 16.04.2021
Prüfen der Wahlvorschläge und Entscheidung über deren Zulassung (ggf. Mängelbeseitigung)

19.04. 2021
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

23.04.2021
Versand der Unterlagen zur Briefwahl

06.05.2021
Wahltag

06.05.2021
Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses

07.05.2021
Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Bekanntmachungen

Das aktuelle Wahlausschreiben mit allen Informationen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Die Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes finden Sie hier.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde bis zum 16. April 2021 verlängert.
Die dazugehörige Bekanntmachung des Wahlvorstandes finden Sie hier.

Die Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge für die Wahl könne Sie hier finden. 

Wer darf gewählt werden?


Wählbar sind
alle weiblichen Beschäftigten die

  • am Wahltag seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich des Bildungsministeriums M-V angehören,
  • und seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
  • und in das Wählerinnenverzeichnis eingetragen sind

 

Nicht wählbar sind
alle weiblichen Beschäftigten die

  • regelmäßig weniger als die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind,
  • neben dem Dienststellenleiter und seinem ständigen Vertreter zu Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind
Wahlvorstand und Kontakt

Vorsitzende

  • Susanne Baars
    Susanne Baars
    Master of Science
     
    ProjektmitarbeiterinOpenMINT
     

Mitglieder

  • Margitta Rudat
    Margitta Rudat
    IT-Mitarbeiterin, Öffentlichkeitsarbeit
     
    Haus 19 · Raum 102
     

Ersatzmitglied

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der Wahl der Gleichstellungsbeauftragen und ihrer Stellvertreterinnen finden Sie hier.