StartupYard

Die StartUpYard ist eine Ausprobierwerkstatt, die von der Hochschule Wismar betrieben wird. Sie soll der interdisziplinären Lehre dienen und damit Studierende unterschiedlicher Studiengänge zusammenbringen. Daher richten sich die Hygienevorschriften zuvorderst nach den Bestimmungen des allgemeinen Hygieneplans der Hochschule Wismar. Das vorliegende, spezielle Hygienekonzept gilt ergänzend für diejenigen Bereiche, welche im allgemeinen Hygieneplan nicht oder nicht ausreichend für die Belange der StartUpYard geregelt sind.

Geprüft am: 16.3.2022

Räumliche Voraussetzungen

Die StartUpYard verfügt über drei Zonen mit insgesamt über 200 m² Grundfläche. Zudem können bodentiefe Fenster derart geöffnet werden, dass ein dauerhafter Luftdurchzug hergestellt werden kann. Dabei ist mit Zone 1 („Welcome & Chill“) der Eingangs- und Küchenbereich gemeint. Dieser Bereich dient dem Austausch innerhalb der Community. Zone 2 („Prototyping & Making“) beschreibt sowohl den Bereich der Computerarbeitsplätze, des Lasercutters, der Industrienähmaschine und den extra mit Wänden abgetrennten Werkstattbereich. Hier sollen Prototypen entstehen und – interdisziplinäre – Teams zusammenarbeiten und gemeinsam Probleme lösen. Zone 1 und 2 machen zusammen ca. 140 m² aus. Zone 3 („Multifunctional Zone“) beschreibt die kleinere, circa 80 m² große Containeranlage, die an das Haus 28 angeschlossen ist. Diese Zone dient allen denkbaren Veranstaltungen: der Lehre, für die Community, für den gemeinsamen Austausch. Der Außenbereich der StartUpYard erstreckt sich vor allem auf alle gepflasterten Bereiche um die Containeranlage herum sowie ca. 50 m² Rasenfläche, die von Haus 7a kommend direkt einzusehen ist.

Stand: 26.8.2021

Nutzer_innen

Alle Mitglieder der Hochschule dürfen die StartUpYard nutzen, d. h. auch Forschende und Professor_innen. Vornehmlich sollen die einzelnen Bereiche aber Studierenden zur Verfügung stehen. Diese Veranstaltungen werden wie Lehrveranstaltungen organisiert.

Auswärtige haben nur Zutritt zu besonderen Veranstaltungen, welche dem Veranstaltungs-Handlungsrahmen (siehe Hygieneplan Corona) entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden.

Stand: 26.8.2021

Öffnungszeiten

Als generelle Öffnungszeiten gelten die Zeiträume von 9:00 bis 17:00 Uhr, montags bis freitags. Hinzu kommen besondere Veranstaltungen, meist in Zone 3, die diese Öffnungszeiten an manchen Tagen in den Vormittag oder den Abend ausdehnen. Für solche Veranstaltungen werden gesonderte Hygienekonzepte erstellt und mit dem Krisenstab der Hochschule Wismar abgestimmt.

Stand: 26.8.2021

Verantwortungsbereiche

Die Projektleitung hat Herr Prof. Dr. Michael Schleicher. Für den Betrieb der StartUpYard wurrden die nachfolgenden Verantwortungsbereichen an folgende Personen delegiert:

  • Projektkoordination: Marc Schröder
  • Werkstattleitung: Enrico Kahl
  • Eventbetreuung: Carolin Landeck
  • Öffentlichkeitsarbeit: Sabine Ihl
  • Ideenscouting und Teambuilding: Hartmut Domröse

Lediglich der Werkstattleiter Enrico Kahl ist während der Öffnungszeiten dauerhaft in der StartUpYard zugegen. Unterstützt wird er bei allen anfallenden Arbeiten von wechselnden studentischen Hilfskräften im Schichtsystem (in der Regel eine Person pro Schicht).

Stand: 26.8.2021

Nutzung der StartUpYard unter Pandemiebedingungen

Grundvoraussetzung für einen sicheren Betrieb sind daher das Abstandhalten und das Testen. Mitarbeiter_innen (auch studentische Hilfskräfte) testen somit mindestens zweimal wöchentlich vor den Einsätzen in der StartUpYard mit Hilfe von Selbsttests; diese werden von der Hochschule Wismar zur Verfügung gestellt. Eine Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.

Lüften ist ein weiterer Baustein des sicheren Betriebes. Die Lüftungsregelndes Hygieneplans Corona der Hochschule Wismar werden erfüllt: Vor und nach jeder Nutzung sowie während der Präsenzveranstaltungen wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung über mehrere Minuten vorgenommen. Dabei gilt die Regel 20/3: es muss aller 20 Minuten für mindestens 3 Minuten stoß- bzw. quergelüftet werden. Dafür werden die Fenster über den gesamten Querschnitt geöffnet und nicht nur die Kippfunktion genutzt.

Nutzer_innen müssen sich vor Betreten der Gebäude der StartUpYard mit dem QR-Code der „Darf-ich-rein“-registrieren. Ohne diese Registrierung ist ein Betreten untersagt.

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist beschränkt auf eine Person pro 10 m² (Zone 1+2 somit maximal 14 Personen). Zone 3 darf im Regelbetrieb mit maximal 8 Personen belegt werden. Abweichende Regelungen müssen in speziellen Hygienekonzepten für Veranstaltungen festgelegt und dem Krisenstab angezeigt oder – je nach Teilnehmerzahl – von ihm genehmigt werden.

Die Computerarbeitsplätze sind so zu belegen, dass während des Arbeitens ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Ist dies gesichert, darf nach Einnahme des Arbeitsplatzes die Maske abgelegt werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes muss die Maske wieder getragen werden. Nur dann, wenn alle Personenim Raum den Nachweis einer vollständigen Immunisierung gegen SARS-CoV-2 erbracht haben, kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.

Alle Werkzeuge und Maschinen dürfen nur genutzt werden, wenn Arbeitshandschuhe getragen werden. Die Arbeitshandschuhe sind durch die Nutzer_innen, wenn möglich, selbst mitzubringen. Die StartUpYard stellt eine Grundausstattung von Arbeitshandschuhen bereit, welche nach der Verwendung gereinigt und desinfiziert werden.

Stand: 26.8.2021