Systemakkreditierung
Im Zuge der Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagements im Bereich Studium und Lehre fasste die Hochschule Wismar den Entschluss, das Qualitätsmanagement durch eine Systemakkreditierung zertifizieren zu lassen. Im Juni 2016 wurde die Hochschule Wismar durch die Akkreditierungsagentur ZEvA zum Hauptverfahren der Systemakkreditierung zugelassen. Nach zwei Begehungen an der Hochschule durch eine externe Gutachtergruppe wurde die Hochschule Wismar im November 2018 systemakkreditiert.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist die Überprüfung des internen Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule im Bereich von Lehre und Studium. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Musterrechtsverordnung sowie die Landesverordnung zur Regelung der Studienakkreditierung des Landes MV Anwendung finden.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Lehre und Studium geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Das bedeutet: Es wird überprüft, ob eine Hochschule in der Lage ist, durch interne und externe Prozesse die Einhaltung aller Kriterien der Programmakkreditierung dauerhaft sicher zu stellen. Studiengänge, die auf der Grundlage der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. (Vgl. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013)
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- Katja WohlrabMaster of ArtsHaus 18 · Raum 114
