Schutzmaßnahmen in Wohnheimen individualisiert // Corona

Quelle: Hochschule Wismar

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat heute die Allgemeinverfügung für die Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnheime des Studierendenwerks Rostock-Wismar in der Friedrich-Wolf-Str. 23 und 25 aufgehoben. Das heißt, dass die Quarantäne nur noch für die Personen weiter gilt, für die eine separate Anordnung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist.

Für eine große Zahl von Studierenden ergeben sich nun deutliche Erleichterungen, weil Einkaufen und Spazierengehen wieder möglich ist.

Für Einige dauert die Quarantäne noch etwas länger, aber diese Anordnungen sind unbedingt einzuhalten. Das Studierendenwerk hat auf der Grundlage der geänderten Anordnung Maßnahmen abgeleitet, die diese individuelle Quarantäne absichern.

In den letzten Tagen wurde intensiv ermittelt, welche Personen Kontaktpersonen sind und warum Bewohnerinnen und Bewohner ggf. aus welchen Grund nicht an den Tests teilgenommen haben. Viele der ursprünglich gemeldeten und nicht zum Test erschienenen Personen waren teilweise bereits seit längerem nicht im Wohnheim, weil sie sich an einem Praktikumsort aufhalten oder wegen der Pandemie vorübergehend bei den Eltern geblieben sind. Vor diesem Hintergrund sind die in der Allgemeinverfügung verfügten Schutzmaßnahmen nicht mehr in dem auf die ganzen Gebäude festgelegten Umfang erforderlich. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird vom Gesundheitsamt dringend empfohlen mindestens bis zum 19. März 2021 das Symptomtagebuch weiter zu führen.

Den aktuellen Hinweisen des Studierendenwerks und den allgemeinen Corona-Hygienemaßnahmen im Wohnheim ist von allen Bewohnerinnen und Bewohnern weiter Folge zu leisten.

Bitte bleiben Sie vorsichtig und unterstützen die Versorgung der Kommilitoninnen und Kommilitonen, die noch Hilfe brauchen.

Bleiben Sie gesund.

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