Mund-Nase-Bedeckung 2.0 // Corona

Wie bereits angekündigt, werden die Hygienemaßnahmen an der Hochschule Wismar zum Beginn des Wintersemesters an die Infektionslage angepasst. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) ist ab 14.09.2020 für alle Hochschulangehörigen und Gäste in den Gebäuden verpflichtend. Auch außerhalb der Gebäude wird das Tragen der MNB auf dem Hochschulgelände dringend empfohlen. Auf diese Maßnahmen haben sich am Montag, 7.9.2020 die Personalräte und die Hochschulleitung verständigt. Unterstützt werden die Maßnahmen auch vom Allgemeinen Studierendenausschuss AStA.

Wenn in Räumen die Plätze eingenommen wurden, durch die die Abstände eingehalten werden können, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch für die Büronutzung und z. B. für Besprechungsräume. Besucherinnen und Besucher tragen die Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls auf dem Campus, in Treppenhäusern, Toiletten und Fluren bis zu ihrem Ziel. Handwerkerinnen und Handwerker sind nur dann nicht zum Tragen der MNB verpflichtet, wenn sie in Räumen allein oder in ihren Teams unter sich arbeiten. Ausnahmen sind nur mit Attest zulässig.

Als MNB sind eigene Alltagsmasken oder auch Schals zu verwenden.

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Mit der AHA+A-Formel gegen Corona


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