Regeln zum Jahresbeginn 2022 // Corona

Aushang mit Besuchshinweisen
Besuchshinweise an der Tür zum studentischen Service, wie Studienberatung, Servicepoint und International Office.

Weil die aktuelle Version der Hochschul-Corona-Verordnung noch bis zum 28.12.2021 gilt, gibt es derzeit keine neue Rechtsgrundlage um für verbleibenden Vorlesungswochen bis zum 14. Januar 2022 zu planen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten über die Rahmenbedingungen hat die Hochschulleitung beschlossen, die aktuell geltenden Regeln für den Lehrbetrieb an unserer Hochschule bis zum Ende der Vorlesungszeit zu verlängern. Die beiden letzten Wochen haben gezeigt, dass dies ein praktikabler Weg ist, der eine Fortführung des Lehr- und Prüfungsbetriebs unter akzeptablen Bedingungen ermöglicht und auch mit der zukünftigen Verordnungslage vereinbar sein wird.

Konkret heißt das also, dass bis zum Semesterende die Lehre grundsätzlich digital stattfindet. In Präsenz auf dem Campus dürfen bis dahin ausschließlich ausnahmsweise solche Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, die besondere Lehr-/Lernräume (Labore, Werkstätten, Ateliers) erfordern und deshalb nicht digital durchführbar sind. Außerdem dürfen (Vor)Prüfungen in Präsenz stattfinden, wenn sie nicht digital durchführbar sind.

Für alle diese Ausnahmen gilt wie gehabt die strikte "3G+"-Regelung.
D. h., dass alle Studierenden an jedem Tag, an dem sie zum Campus kommen, den Lehrenden einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die Lehrenden kontrollieren diesen Nachweis sowie ggfs. den Geimpft-/Genesen-Status persönlich bei allen Teilnehmenden. Wer geimpft oder genesen ist, kann den Testnachweis durch einen Selbsttest zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Tages unter Aufsicht der Lehrenden erbringen; die Hochschule stellt die hierfür erforderlichen Selbsttests bereit. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zwingend zur ersten Lehrveranstaltung den tagesaktuellen Nachweis eines zertifizierten Testzentrums über einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen.

Weiterhin stehen die nicht genutzten Seminar- und Vorlesungsräume den Studierenden, die aufgrund der Teilnahme an den ausnahmsweise in Präsenz stattfindenden Lehrveranstaltungen auf dem Campus sein müssen, in den Pausen zum Aufenthalt offen. Darin gelten permanente Maskenpflicht und ein Mindestabstand zwischen den Anwesenden von 1,50 Metern.

Die in der am 17. Januar 2022 beginnenden Prüfungsphase stattfindenden Klausuren werden unter den oben genannten Bedingungen in Präsenz unter Aufsicht auf dem Campus geschrieben.

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