Wahlberechtigt sind
- alle an der Hochschule Wismar weiblichen Beschäftigten, auch Professorinnen
(§ 21 Abs. 2 GlG M-V und § 88 Abs. 3 LHG)
Voraussetzungen der Wahlberechtigung
- Beschäftigte: die am Wahltag an der Hochschule weiblichen Beschäftigten
- Wahlalter: 18 Jahre
- Eintrag im Wählerinnenverzeichnis
Nicht wahlberechtigt sind
- die weiblichen Beschäftigten, die infolge Richterspruchs kein Wahlrecht besitzen
- die am Wahltag länger als sechs Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind
- die bei der Altersteilzeit im Blockmodell in die Freistellungsphase eingetreten sind
Auszubildende
- Jugendliche Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in der Ausbildung befinden,
sind nicht wahlberechtigt. (§ 11 Abs. 4 i. V. m. § 49 PersVG M-V)
Das Verzeichnis der wählbaren Personen, sowie das Verzeichnis der wahlberechtigten Personen finden Sie auf der internen Homepage der Gleichstellung.
Hinweise zur Briefwahl – Stimmabgabe
Für die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen wird die schriftliche Stimmabgabe gemäß § 17 Abs. 1 der Wahlordnung zum GleichstellungsG M-V angeordnet.
Alle Wahlberechtigen werden ihre Wahlunterlagen unaufgefordert über die Hauspost erhalten und können diese auf selben Weg zurücksenden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, dem 06.Mai 2021, um 12.00 Uhr dem Wahlvorstand vollständig zugegangen sein.
Das Wahllokal (H1│R102) wird am 06. Mai 2021 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet sein.
Termine
22.03. – 06.05.2021
Ausliegen des Wählerinnenverzeichnisses
bis 29.03.2021
Einspruchsfrist gegen das Wählerinnenverzeichnis
bis 05.04.2021
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
5.04. – 16.04.2021
Prüfen der Wahlvorschläge und Entscheidung über deren Zulassung (ggf. Mängelbeseitigung)
19.04. 2021
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
23.04.2021
Versand der Unterlagen zur Briefwahl
06.05.2021
Wahltag
06.05.2021
Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
07.05.2021
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Das aktuelle Wahlausschreiben mit allen Informationen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes finden Sie hier.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde bis zum 16. April 2021 verlängert.
Die dazugehörige Bekanntmachung des Wahlvorstandes finden Sie hier.
Die Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge für die Wahl könne Sie hier finden.
Wählbar sind
alle weiblichen Beschäftigten die
- am Wahltag seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich des Bildungsministeriums M-V angehören,
- und seit einem Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
- und in das Wählerinnenverzeichnis eingetragen sind
Nicht wählbar sind
alle weiblichen Beschäftigten die
- regelmäßig weniger als die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind,
- neben dem Dienststellenleiter und seinem ständigen Vertreter zu Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind
Vorsitzende
- Susanne BaarsMaster of ScienceProject employeeOpenMINT
Mitglieder
- Margitta RudatIT-Mitarbeiterin, ÖffentlichkeitsarbeitBuilding 19 · Room 102
- Gabriele SauerbierDr. rer. nat.
Ersatzmitglied
- Cathleen KorteDipl.-Ing. (FH)GleichstellungsbeauftragteBuilding R4 · Room 106
Formular für den Wahlvorschlag
Das Formular zum Wahlvorschlag können Sie hier zum ausfüllen herunterladen.
Ein Muster mit Hinweisen zum Ausfüllen des Wahlvorschlages finden Sie hier.
Rechtsgrundlage:
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gleichstellungsgesetz - GlG M-V)
- Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
Die Ergebnisse der Wahl der Gleichstellungsbeauftragen und ihrer Stellvertreterinnen finden Sie hier.