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Studieren ohne Abitur
Die Zugangsprüfungen für den Hochschulzugang finden einmal jährlich statt.
Für die Aufnahme des Studiums zum Wintersemester sollen die Prüfungen spätestens bis zum 15. Juni eines jeden Jahres durchgeführt werden. Die Prüfungstermine werden den Bewerbern mindestens 2 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.
Termin zur Abgabe des Antrages auf Zugangsprüfung:
1. April eines jeden Jahres
Informationsabend für die Zugangsprüfung für Berufstätige:
Die Studienberatung der Hochschule Wismar führte am
Mittwoch, dem 13. März 2013, um 18:00 Uhr
einen Informationsabend im Raum 131 des Hauses 1 durch.
Der nächtse Informationsabend für die Zugangsprüfung für Berufstätige findet im März 2014 statt.
Der Termin am Abend soll wie bereits in den vergangenen Jahren zahlreichen Berufstätigen die Möglichkeit aufzeigen, wie sie auch ohne Abitur über eine Zugangsprüfung den Weg zum Studium finden. Laut „Verordnung für den Zugang von Berufstätigen an die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 15. Juli 2003 können Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, eine Zugangsprüfung ablegen, durch welche die für den gewählten Studiengang erforderliche Vorbildung und Eignung festgestellt wird.
Welche Termine dabei beachtet werden müssen, wie lange diese Zugangsprüfung gilt und welche Unterlagen zu diesem Antrag auf Zugangsprüfung mit eingereicht werden müssen, in welcher Form die Prüfung selbst abläuft und vieles anderes mehr wird an diesem Abend erläutert. Zur Beantwortung der Fragen stehen den Studienberaterinnen Verantwortliche aus den Fakultäten sowie des Fernstudienzentrums, der WINGS-GmbH, zur Seite. Während des Informationsabends kann auch auf Detailfragen, die sich aus dem breiten Studienangebot mit seinen spezifischen Anforderungen ergeben, eingegangen werden.
Um eine Anmeldung an die E-Mail-Adresse studienberatung@hs-wismar.de wird gebeten. Dabei sind der Studiengang, an dem Interesse besteht, sowie Kontaktdaten (Name, Adresse) anzugeben. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Selbstverständlich können alle studieninteressierten Berufstätigen auch den Hochschulinformationstag „Campus Ahoi“ am Freitag, dem 05. April 2013,
in Wismar und Rostock-Warnemünde sowie am darauffolgenden Sonnabend, dem 06. April 2013, ausschließlich in Rostock-Warnemünde besuchen.
Meisterprüfung
Mit der Novellierung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann zukünftig auch die Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zum Studium an der Hochschule Wismar berechtigen.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Sind Sie im Besitz eines Zeugnisses der Fachhochschulreife (schulischer Teil), müssen Sie zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum der gewünschten Fachrichtung nachweisen.
Falls das Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife nicht in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt wurde, müssen Sie sich Ihre Fachhochschulreife beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Frau Olejko, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, anerkennen lassen.
Für telefonische Rückfragen: 0385 – 5887583.





