Bewerben Sie sich für ein gebührenfreies Studium!
Hochschulzugang
So unterschiedlich die Bildungswege, so verschieden sind auch die Zugänge zum Studium an der Hochschule. Informieren Sie sich über die Regeln, nach denen Sie sich für unsere Bildungsangebote qualifizieren können.
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Studium ohne Abitur
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Studium an unserer Hochschule interessieren. Um an der Hochschule Wismar zugelassen werden zu können, wird zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung benötigt.
Dazu gehören unteranderem die:
Allgemeine Hochschulreife (berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland):
- Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur)
- Abschluss einer Fortbildung zum Meister/Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung bzw. vergleichbar
Fachgebundene Hochschulreife (berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge)
Fachhochschulreife (berechtigt zum Studium an Fachhochschulen)
- Zeugnis über die Fachhochschulreife
- Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder über ein einjähriges Betriebspraktikum (praktischer Teil)
Erfolgreich abgelegte Zugangsprüfung (Die Zulassung zu einer Zugangsprüfung erfolgt nach einer mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Zusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist)
Darüber hinaus gibt es für nahezu alle Bachelor- bzw. Diplomstudiengänge zusätzliche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
künstlerische Eignungsprüfung:
Für ein Studium im Bachelorstudiengang Innenarchitektur und den Diplomstudiengängen Design sowie Kommunikationsdesign und Medien ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der künstlerischen Eignungsprüfung erforderlich.
Zulassungspr
üfung:
Für den Bachelorstudiengang Architektur ist das Bestehen der Zulassungsprüfung erforderlich.
Vorpraktikum:
Darüber hinaus ist in vielen Bachelorstudiengängen ein Vorpraktikum von 4 bis 13 Wochen nötig. Dabei können einschlägige Berufsabschlüsse oder sonstige einschlägige Tätigkeiten angerechnet werden. Art und Dauer des Vorpraktikums sind durch Vorlage von Zeugnissen oder Bescheinigungen nachzuweisen.
Praktikantenvertrag:
Bei allen dualen Studiengängen muss eine rechtskräftiger Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einreicht werden.
Bitte beachten Sie, dass es in einigen Studiengängen eine örtliche Zulassungsbeschränkung (NC) gibt.
Näheres ist bei den Informationen zum jeweiligen Studiengang nachzulesen.





