Voraussetzungen für die Zulassung
sind,
- die mittere Reife
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
- Seefahrtszeit von 12 Monaten (für den technischen Dienst)
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Bildungsgängen sind in der SeeschAPVO M-V vom 6. Mai 2008 geregelt.
Die Ausbildung beginnt im September des lf. Jahres. Den Beginn entnehmen Sie bitte dem Ablaufplan für das jeweilige Ausbildungsjahr.
Ausnahme:
Der Bildungsgang "Schiffsmaschinist" beginnt im 2. Semester des Ausbildungsjahres
Bei Fragen wenden Sie sich an den Koordinator der Fachschule.





