Hochschule Wismar Philipp-Müller-Straße
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SeitentitelFristen & Termine
Datum21.05.2013 - 08:10h
URLhttp://www.hs-wismar.de/was/studium/fakultaet-fuer-ingenieurwissenschaften/bereich-seefahrt/fachschulausbildung/fristen-termine/

Voraussetzungen für die Zulassung

sind,

  • die mittere Reife
  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker
  • Seefahrtszeit von 12 Monaten (für den technischen Dienst)

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Bildungsgängen sind in der SeeschAPVO M-V vom 6. Mai 2008 geregelt.

Die Ausbildung beginnt im September des lf. Jahres. Den Beginn entnehmen Sie bitte dem Ablaufplan für das jeweilige Ausbildungsjahr.

Ausnahme:
Der Bildungsgang "Schiffsmaschinist" beginnt im 2. Semester des Ausbildungsjahres

Bei Fragen wenden Sie sich an den Koordinator der Fachschule.