Studiengebühren
Im Gegensatz zum ERASMUS Programm, kann bei unseren internationalen Kooperationsvereinbarungen nicht garantiert werden, dass nur die Studiengebühren an der Hochschule Wismar gewöhnlich fortzuzahlen sind, ohne verpflichtet zu werden Studiengebühren an die Gasthochschule zu zahlen. Die Regelungen an den jeweiligen Partnerhochschulen müssen daher individuell überprüft werden.




