Frau Narangerel Tsendbaatar
Tel.: +49 (0)3841 753 390
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Hochschule Wismar International Office Haus 21 PF 1210 D-23952 Wismar
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Staatsangehörige der Europäischen Union, der EFTA Staaten (Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) und einzelnen anderen Ländern (Andorra, Australien, Kanada, Honduras, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und die USA) benötigen kein Visa für die Einreise und Studienzwecke. Jedoch benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Der Umfang des Bewerbungsverfahrens für den Aufenthaltstitel unterscheidet sich entsprechend der Heimatländer.
Für Bewerber aus der EU und EFTA Staaten (ausschließlich Schweiz):
Sie erhalten nach der behördlichen Anmeldung und dem ausfüllen einer sogenannten „Selbstauskunft“ über das Vorliegen der Freizügigkeit von der Ausländerbehörde Wismar eine Bescheinigung über Ihre Aufenthaltsrecht zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich von Ihrer Seite aus um die Selbstauskunft über das Vorliegen der Freizügigkeit kümmern müssen, da dies nicht automatisch geschieht.
Für alle anderen Bewerber (einschließlich Schweiz)
Die visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Studienbewerber aus den USA, Australien, Neuseeland, Japan, Kanada, Südkorea, Israel, sowie der Schweiz müssen bis spätestens 3 Monate nach Einreise den "Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie entweder direkt bei der Ausländerbehörde oder im International Office der Hochschule Wismar, Haus 21. Unsere Mitarbeiterin, Frau Tsendbaatar steht Ihnen zudem gerne beim Ausfüllen des Antrages zur Seite.