Organisation
Die Hochschule Wismar erfüllt ihre Verwaltungsaufgaben durch eine Einheitsverwaltung. Rechte und Pflichten sind in der Grundordnung festgelegt.
Rektorat |
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| Das Erweiterte Rektorat berät das Rektorat in strategischen Angelegenheiten der Forschung, Lehre, Weiterbildung, des Haushaltes, der Personalentwicklung, der Organisation und Verwaltung. Ihm gehören die Mitglieder des Rektorats, die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten, die Leiterin oder der Leiter des Bereichs Seefahrt, eine Vertreterin/ein Vertreter der Studierendenschaft und die/der Vorsitzende des Senats an. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nimmt an den Sitzungen teil und hat in allen ihre Aufgabenbereiche betreffenden Angelegenheiten das Rede- und Antragsrecht. | |
Senat | Das Selbstverwaltungsorgan ist der | |
Erweiterter Senat |
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Hochschulrat | Der Hochschulrat wirkt maßgeblich an der strategischen Ausrichtung der Hochschule mit, insbesondere in Fragen des Managements, der Wirtschaftsführung und der gesellschaftlichen Verankerung. | |
Verwaltung | Die Verwaltung der Hochschule gliedert sich in Dezernate und dezentrale Verwaltungseinheiten: Dezernat I – Verwaltungs-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten Dezernat II – Studentische und akademische Angelegenheiten Dezernat III – Personal- und Haushaltsangelegenheiten | |
Service | Unsere wissenschaftlichen Einrichtungen übernehmen zentrale Aufgaben in Lehre und Forschung. Zusätzlich sorgen unsere Serviceeinrichtungen für die Bereitstellung der Infrastruktur an der gesamten Hochschule. | |
Fakultäten | Drei Fakultäten geben der Hochschule Wismar ihr inhaltliches Profil: Fakultät für Ingenieurwissenschaften (FIW) Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (FWW) Fakultät Gestaltung (FG) Sie regeln ihre Organisation durch eine Fakultätsordnung auf deren Basis der Fakultätsrat und die Fakultätsleitung agieren. | |
Hochschul-Unternehmen |
Wismar International Graduation Services GmbH |





