Organisation
Die Hochschule Wismar erfüllt ihre Verwaltungsaufgaben durch eine Einheitsverwaltung. Rechte und Pflichten sind in der Grundordnung festgelegt.
Rektorat |
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Senat | Das Selbstverwaltungsorgan ist der | |
| Erweiterter Senat | Als oberstes Selbstverwaltungsorgan fungiert seit Einführung der neues Grundordnung 2012 der Erweiterte Senat. | |
Hochschulrat | Der Hochschulrat wirkt maßgeblich an der strategischen Ausrichtung der Hochschule mit, insbesondere in Fragen des Managements, der Wirtschaftsführung und der gesellschaftlichen Verankerung. | |
Verwaltung | Die Verwaltung der Hochschule gliedert sich in Dezernate und dezentrale Verwaltungseinheiten: Dezernat I – Verwaltungs-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten Dezernat II – Studentische und akademische Angelegenheiten Dezernat III – Personal- und Haushaltsangelegenheiten | |
Service | Unsere wissenschaftlichen Einrichtungen übernehmen zentrale Aufgaben in Lehre und Forschung. Zusätzlich sorgen unsere Serviceeinrichtungen für die Bereitstellung der Infrastruktur an der gesamten Hochschule. | |
Fakultäten | Drei Fakultäten geben der Hochschule Wismar ihr inhaltliches Profil: Fakultät für Ingenieurwissenschaften (FIW) Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (FWW) Fakultät Gestaltung (FG) Sie regeln ihre Organisation durch eine Fakultätsordnung auf deren Basis der Fakultätsrat und die Fakultätsleitung agieren. | |
Hochschul-Unternehmen |
Wismar International Graduation Services GmbH |





