Studienkolleg für ausländische Studierende
Studienkolleg?
Kommen Sie aus dem Ausland und wollen Ihr komplettes Studium in Deutschland absolvieren? Dann führt Ihr Weg möglicherweise über ein Studienkolleg. Im Studienkolleg können Sie fachbezogen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die Sie für ein Studium in Deutschland brauchen. Am Ende des in der Regel zweisemestrigen Kollegs steht die Feststellungsprüfung - Ihre Zugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland.
Dies gilt für all jene ausländischen Studienbewerber, für die nach den Bewertungsvorschlägen* ein direkter Hochschulzugang in Deutschland nicht möglich ist.
Die Feststellungsprüfung kann natürlich auch ohne vorherigen Besuch eines Studienkollegs abgelegt werden (Externenprüfung). Voraussetzung dafür ist ein Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse, wie zum Beispiel die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstituts.
* Bewertungsvorschläge: Ausländische Bildungsnachweise und ihre Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Aufgaben des Studienkollegs
Studienkollegs haben die Aufgabe, ausländische Studienbewerber so vorzubereiten, dass bei der Aufnahme eines Studiums sowohl ihr Wissensstand als auch die Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden denen deutscher Studienanfänger vergleichbar sind. Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die dem angestrebten Studium entsprechen.
Dauer und Abschluss
Für die Ausbildung am Studienkolleg in den Schwerpunktkursen sind zwei Semester vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf ein Semester verkürzt bzw. um höchstens zwei Semester verlängert werden. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden.
Die Ausbildung am Studienkolleg schließt in den Schwerpunktkursen mit der Feststellungsprüfung ab. In dieser Prüfung weisen die ausländischen Studienbewerber nach, dass sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die von ihnen angestrebte Studienrichtung erfüllen und damit für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland geeignet sind.





