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Angebot des Hochschulsportzentrums

Sportbeauftragte der Hochschule:
Elke Hillmann
Haus 10, Zentralwerkstatt, obere Etage
Tel.: (03841) 753 492
elke.hillmann@hs-wismar.de

Sprechzeit: Dienstags 7.00 Uhr - 11.30 Uhr

                     und nach Vereinbarung

 

Allgemeine Hinweise

1. Aufgabe

Zu den Aufgaben der Hochschulen gehört gemäß Landeshochschulgesetz (§ 3, Absatz 4) die Förderung des Sports. Das Hochschulsportzentrum und der Akademische Sportverein "Grün Weiß" Wismar 1990 e.V. haben ihren finanziellen, materiellen und fachlichen Möglichkeiten entsprechend ein Sportangebot erarbeitet, das dem Ausgleich zur vorwiegend sitzenden Beschäftigung der Studierenden und Mitarbeiter sowie der Freude am gemeinsamen Sporttreiben dienen soll.
Leistungssportlich orientierte Studierende und Mitarbeiter unserer Hochschule können im Akademischen Sportverein "Grün Weiß" trainieren und am Wettkampfsport teilnehmen.

2. Teilnahmeberechtigung für den Hochschulsport (HSS)

Die Veranstaltungen des HSS sind offen für alle Studierenden sowie Mitarbeiter der Hochschule Wismar. Hochschulfremden ist die Teilnahme in Ausnahmefällen gestattet.

3. Kosten

Die Teilnahme am Hochschulsport ist gebührenfrei. 

4. Versicherung

Alle Studenten, Angestellten und Arbeiter, die regelmäßig am offiziellen HSS teilnehmen, sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den hochschuleigenen Anlagen ist unversichert.  Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Beamte und Hochschulfremde sind nicht versichert. Sportunfälle sind umgehend dem Betriebsschutzbeauftragten, Herrn Steinhagen, Haus 4, Zi. 202, zu melden.

5. Anmeldung, Übungszeiten, freie Gruppen

Die Anmeldung erfolgt zu der für die jeweilige Sportart festgelegten Übungszeit. Die Kurse laufen in der Regel über zwei Semester. Freie Gruppen finden sich entweder spontan zu den angegebenen Übungszeiten zusammen oder melden ihre "Anwartschaft” auf eine der freien Zeiten beim Geschäftsführer des ASV bzw. beim Hallenpersonal an. Es besteht kein unbedingter Anspruch auf eine erworbene Übungszeit.

6. Diebstahl und Beschädigungen

Bei Diebstahl und Beschädigungen von persönlichem Eigentum übernimmt die Hochschule keine Haftung.

7. Hallenschlüssel
Die Sportkursverantwortlichen erhalten durch das Hallenpersonal einen Hallenschlüssel ausgehändigt. Für die Leihe ist eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.

8. Benutzung der Sporthalle
Die Hallenordnung ist unbedingt einzuhalten. Besonderes Augenmerk wird auf das Betreten der Hallenfläche mit sauberen Sportschuhen gelegt.
Deshalb: Sportschuhe in der Halle anziehen!



Letzte Änderung: 01.10.2010   - Elke Hillmann
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