|
Bei ausreichenden Kapazitäten können nichtimmatrikulierte Personen zu einzelnen Lehrveranstaltungen als Gasthörer zugelassen werden. Über die Zulassung zur Gasthörerschaft entscheidet nach vorheriger Absprache mit der betreffenden Fakultät das Dezernat Studentische und Akademische Angelegenheiten.
Der Antrag ist formlos, unter Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon, Geburtstag und -ort, bei der Studienberatung im Haus 21, Raum 104 a zu stellen.
Die Zulassung als Gasthörer erfolgt jeweils für ein Semester. Die Gasthörerschaft begründet keine Mitgliedschaftsrechte an der Hochschule Wismar. Gasthörer werden lediglich in das Gasthörerverzeichnis der Hochschule Wismar eingetragen.
Auf Antrag kann einem Gasthörer eine Bescheinigung bei nachweislicher Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausgestellt werden. Zum Erwerb einzelner Leistungsnachweise am Ende der besuchten Lehrveranstaltungen können Gasthörer zur Prüfung zugelassen werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Prüfungsausschuss der Fakultät.
Für die Einschreibung als Gasthörer ist folgende Gasthörergebühr zu zahlen:
bei bis zu 5 Semesterwochenstunden 70,00 Euro bis zu 10 Semesterwochenstunden 128,00 Euro bis zu 15 Semesterwochenstunden 186,00 Euro bis zu 20 Semesterwochenstunden 244,00 Euro bis zu 25 Semesterwochenstunden 302,00 Euro bis zu 30 Semesterwochenstunden 360,00 Euro
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die allgemeine Studienberatung unter Tel.: 03841/753 212 oder 753 692, E-Mail: studienberatung@hs-wismar.de .
|