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SeitentitelZulassungsbedingungen
Datum19.05.2013 - 13:50h
URLhttp://www.hs-wismar.de/en-wer/prospect-students/angebote-fuer/auslaendische-studenten/studienkolleg/zulassungsbedingungen/

Wie und wann bewerben?

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am Studienkolleg teilzunehmen, um anschließend ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren des Studienkollegs.

 

Zulassungsbedingungen

Um sich einen Platz für den Studienkolleg zu sichern, müssen Sie sich ordnungsgemäß vor Bewerbungsschluss bei der Hochschule Wismar bewerben.

Wir haben Ihnen hier eine Liste mit allen einzureichenden Dokumenten zur Verfügung gestellt:

  • Antrag auf Zulassung zum Studium

  • Passbild

  • Visum für Studienzwecke (Touristenvisum genügt nicht)

  • Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie oder Abschrift)

  • Übersetzung des Abiturzeugnisses (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)

  • Nachweis von Deutschkenntnissen, z.B. bestandener Aufnahmetest in Deutsch (für nähere Informationen zum Aufnahmetest klicken Sie bitte auf den grau hinterlegten Link) oder die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, welche auf dem B1 bzw. B2 Niveau mit 750-900 Unterrichtsstunden dem Common European Framework (CEF) entspricht

  • Leistungsnachweis Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigte Kopie)

  • Übersetzung des Leistungsnachweises Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)

Übersetzungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Englische Originale müssen demnach nicht übersetzt werden. Beglaubigte Kopien der Originale und ihre Übersetzungen müssen so zusammengefasst werden, dass ihre Zusammengehörigkeit leicht erkennbar ist.

Detailierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im linken Bereich.

Bewerbungsschluss

31.06. eines jeden Jahres für das Wintersemester

30.11. eines jeden Jahres für das Sommersemester

Ausschließlich Bewerber, die ihren gegenwärtigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Besitz eines gültigen Visums der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, können auch nach dem o.g. Bewerbungsschluss zugelassen werden.

Zusatzinformationen für Marokkanische Bewerber

Um Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu vermeiden, haben wir gesondert für Marokkaner eine Liste fachlicher Zulassungsvoraussetzungen aus Marokko und den damit möglichen Zulassungen an deutschen Institutionen erarbeitet.

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen aus MarokkoMögliche Zulassung in Deutschland
Baccalaureat de l’Enseignement Secondaire

Zulassung zum fachspezifischen Kurs des Studienkolleg (Feststellungsprüfung)

(Ihre Qualifikationen reichen nicht aus, um zum Direktstudium an einer Hochschule zugelassen zu werden)

Baccalaureat de l’Enseignement Secondaire und 1 ein abgeschlossenes Studienjahr in Ihrem HeimatlandFachgebundener Hochschulzugang möglich, d.h. dass Sie sich für einen Studiengang in der Fachrichtung bewerben, in der Sie Ihren Schulabschluss gemacht haben oder bereits studiert haben
Idjaza, Ingenieur d’Etat, Licence or Maitrise (4 years)
  • Direkter Hochschulzugang zu allen Grundstudiengängen möglich
  • Zulassung zu einem Masterstudiengang oder ein höheres Semester in Ihrem Studienfach möglich

Wichtig: Zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für den Studienkolleg (wie auf dem Link Informationen für alle Bewerber in der linken Spalte beschrieben), fügen Sie bitte zusätzlich noch eine beidseitige Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses bei.

Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführte Liste nur die fachlichen Voraussetzungen erwähnt. Ihre sprachlichen Voraussetzungen für den Studienkolleg werden individuell überprüft, entsprechend Ihrer nachgewiesenen Deutschqualifikationen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nara Tsendbaatar.

Ansprechpartner

Frau Narangerel Tsendbaatar
E-Mail: nara@remove-this.hs-wismar.de
Tel. +49 (0)3841 753 390

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