Stufe I |
Anfrage der Hochschule mit aussagekräftigen Vorabinformationen an die entsprechende Akkreditierungsagentur |
| Annahme der Anfrage durch die entsprechende Akkreditierungsagentur zur formalen Vorprüfung, Erstellung eines Angebots für das Akkreditierungsverfahren (zeitlicher Verlauf und Kosten), Übermittlung des Leitfadens zur Antragstellung an die Hochschule |
Stufe II | Erteilung des Auftrags auf Akkreditierung durch die Hochschule, Erstellung des Akkreditierungsantrags (Selbstbericht) entsprechend dem Leitfaden/ Gliederungsvorschlag der jeweiligen Agentur sowie Übermittlung dessen an die Agentur |
| Agentur stellt Gutachtergruppe zusammen |
| Durchführung der Begutachtung vor Ort (Audit) am Hochschulstandort: Gesprächsrunden mit Hochschulleitung, Fakultäts- und Studiengangsleitung, Lehrenden und Studierenden |
| Übermittlung des Akkreditierungsberichtes (Sachverhaltsdarstellung) der Akkreditierungsagentur an die Hochschule zur Prüfung auf sachliche Richtigkeit, ggf. anschließende Korrekturen/ Ergänzungen seitens der Hochschule |
Stufe III | Entscheidung über die Akkreditierung durch die Akkreditierungskommission nach vorheriger Sichtung des Akkreditierungsberichts im zuständigen Fachausschuss, Mitteilung der Entscheidung an die Antrag stellende Hochschule und ggf. an die Genehmigungsinstanz |
Stufe IV | Reakkreditierung nach ca. 5 Jahren |