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Verlauf eines (Re)Akkreditierungsverfahrens

Stufe I

Anfrage der Hochschule mit aussagekräftigen Vorabinformationen an die entsprechende Akkreditierungsagentur

 

 

Annahme der Anfrage durch die entsprechende Akkreditierungsagentur zur formalen Vorprüfung, Erstellung eines Angebots für das Akkreditierungsverfahren (zeitlicher Verlauf und Kosten), Übermittlung des Leitfadens zur Antragstellung an die Hochschule

 

Stufe II

Erteilung des Auftrags auf Akkreditierung durch die Hochschule, Erstellung des Akkreditierungsantrags (Selbstbericht) entsprechend dem Leitfaden/ Gliederungsvorschlag der jeweiligen Agentur sowie Übermittlung dessen an die Agentur

 

 

Agentur stellt Gutachtergruppe zusammen

 

 

Durchführung der Begutachtung vor Ort (Audit) am Hochschulstandort: Gesprächsrunden mit Hochschulleitung, Fakultäts- und Studiengangsleitung, Lehrenden und Studierenden

 

 

Übermittlung des Akkreditierungsberichtes (Sachverhaltsdarstellung) der Akkreditierungsagentur an die Hochschule zur Prüfung auf sachliche Richtigkeit, ggf. anschließende Korrekturen/ Ergänzungen seitens der Hochschule

 

Stufe III

Entscheidung über die Akkreditierung durch die Akkreditierungskommission nach vorheriger Sichtung des Akkreditierungsberichts im zuständigen Fachausschuss, Mitteilung der Entscheidung an die Antrag stellende Hochschule und ggf. an die Genehmigungsinstanz

 

Stufe IV

Reakkreditierung nach ca. 5 Jahren

 

 



Letzte Änderung: 14.08.2009   - Kristin Henke
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