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Begriffsdefinition
Akkreditierung als ein Instrument der Qualitätssicherung ist die Anerkennung von Studienprogrammen bzw. Studiengängen auf der Grundlage eines Begutachtungsverfahrens durch entsprechende Akkreditierungsagenturen.
Im Akkreditierungsverfahren werden Studienprogramme bzw. Studiengänge auf die Einhaltung qualitativer Standards und struktureller Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Hochschulrahmengesetzes (HRG) hin überprüft.
Überprüft und bewertet werden Inhalte, Verfahrensabläufe, Studierbarkeit, Berufsfähigkeit und Studienbedingungen (Studienablauf und Prüfungsorganisation, Beratungs- und Betreuungsangebote, Ausstattung und räumliche Gegebenheiten).
Ziel ist es, die Qualität der Studienprogramme bzw. Studiengänge zu sichern, Transparenz zu bewirken, Verfahrenssicherheit zu schaffen, die nationale sowie internationale Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten und damit die internationale Mobilität der Studierenden zu erleichtern.
Studiengänge bzw. Studienprogramme werden grundsätzlich befristet akkreditiert. Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt daher eine erneute Prüfung in Form einer Re-Akkreditierung, die die Aufrechterhaltung der Qualität der Studiengänge bzw. Studienprogramme gewährleistet. Die Befristung wird so berechnet, dass eine Studienkohorte bis zum Abschluss geführt wird und erste Aussagen über den Studienerfolg des Programms getroffen werden können.
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