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Studiengang Wirtschaftsrecht, Bachelor und Master

Der Studiengang Wirtschaftsrecht an der Hochschule Wismar gliedert sich in einen Bachelor- und einen Master-Studiengang mit den Abschlüssen „Bachelor of Laws“ und „Master of Laws“. Diese Neuerung wurde notwendig, um u.a. die internationale Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen zu gewährleisten.

Sie absolvieren zunächst ein sechssemestriges Bachelorstudium, in dem die Grundlagen des Wirtschaftsrechts und der Betriebswirtschaftslehre vermittelt werden. Sie werden hier praxisnah auf die Anforderungen einer anspruchsvollen wirtschaftsjuristischen Berufstätigkeit vorbereitet. In den Semesterferien ist ein achtwöchiges Praxisprojekt in einem Unternehmen zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums haben Sie die Möglichkeit, Ihre bis dahin erworbenen Grundkenntnisse in einem viersemestrigen Masterstudiengang zu vertiefen und weiter zu entwickeln. Dieses Masterprogramm ist stark anwendungsorientiert und zeichnet sich durch große Wahlmöglichkeiten aus. Sinnvolle Zusammenstellungen von Lehrmodulen zu Studienschwerpunkten werden durch die Verleihung einer Spezialisierungsbezeichnung belohnt. Etwa 60% des Lehrangebots entfallen auf rechtliche Fächer, ca. 30 % auf betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen und etwa 10 % auf Zusatzqualifikationen (wie z.B. Wirtschaftsenglisch, Rhetorik, Präsentation, Projektplanung, Teamarbeit). Integriert sind komplexe wirtschaftsrechtliche bzw. interdisziplinäre Fallstudien, in denen reale Unternehmenssituationen praxisgerecht simuliert werden, um Sie auf Ihre verantwortungsvollen beruflichen Aufgaben optimal vorzubereiten.

Das komplette Studium, Bachelor of Laws und Master of Laws, dauert somit zehn Semester. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, nach bereits sechs Semestern mit dem berufsqualifizierenden Abschluss Bachelor of Laws die Hochschule zu verlassen. Sie können mit diesem Hochschulabschluss unmittelbar eine berufliche Tätigkeit im juristisch-betriebswirtschaftlichen Bereich aufnehmen oder aber ein anderweitiges Aufbaustudium wählen. Den Masterabschluss brauchen Sie, um sich noch weitergehender zu profilieren oder sich z.B. auf die Berufsprüfungen für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angemessen vorzubereiten. Es besteht auch die Möglichkeit, zum Masterstudium nach einiger Zeit der Berufstätigkeit an die Hochschule zurückzukehren.

In enger Abstimmung mit der Wirtschaft wird somit ein Studiengang angeboten, der die juristische Ausbildung auf die speziellen Anforderungen der Wirtschaft ausrichtet. Dabei stehen aus dem rechtlichen Bereich Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bankrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht u.ä. im Vordergrund, also alle diejenigen Rechtsgebiete, die für Wirtschaftsunternehmen von praktischer Bedeutung sind.

Weitere, detailliertere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bereichs Wirtschaft, Studiengang Wirtschaftsrecht

Abschluss: Bachelor of Laws bzw. Master of Laws
Regelstudienzeit: 6 + 4 Semester
Beginn: Wintersemester: 1. September
Akkreditierung: seit 18.05.2004 durch die ZEvA akkreditiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
für den Bachelor-Studiengang:

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
    oder
  • Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die von dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt worden ist
    oder
  • Bestehen einer Zugangsprüfung nach mindestens fünfjähriger beruflicher Tätigkeit oder nach abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit

für den Master-Studiengang:

  • qualifizierter Studienabschluss „Bachelor“
    oder
  • „Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)“
    oder
  • ein vergleichbarer Studienabschluss einer nationalen oder ausländischen Hochschule.

    Dies wird durch eine Gesamtnote bis einschließlich 2,5 dokumentiert.
    Über Ausnahmen und die Anerkennung vergleichbarer Studienabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.

Einsatzmöglichkeiten:
Sie finden Ihre Arbeitsplätze in Wirtschaftsunternehmen als qualifizierte juristische Mitarbeiter mit ausgewiesener betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Sie können in den unterschiedlichsten Funktionen bei Finanzdienstleistungsunternehmen (insbesondere Banken, Sparkassen und Versicherungen) sowie bei Handels-, Dienstleistungs-, Handwerks- und Industrieunternehmen eingesetzt werden. Ein wichtiger Bereich ist auch die Tätigkeit in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsbüros sowie in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung.



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Letzte Änderung: 05.02.2009   - Antje Herrmann
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