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Studiengang Architektur, Bachelor

Seit dem Wintersemester 2000/2001 hat der Fachbereich Architektur den grundständigen und konsekutiv aufgebauten Bachelor- und Master-Studiengang Architektur für alle Studienanfänger eingeführt.
Der Fachbereich Architektur vermittelt durch eine anwendungsbezogene Lehre eine gestalterisch-künstlerische Befähigung und eine auf wissenschaftlich-technischer Grundlage beruhende Bildung. Das praxisorientierte Studium soll den Studierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Planungsaufgaben vermitteln und ihnen einen umfassenden Einblick in umweltgestaltende und hochbaubezogene Berufsfelder geben. Den Studierenden werden Grundlagenkenntnisse in den Kernbereichen der Architektur vermittelt. Auf gestalterisch-künstlerischer und wissenschaftlich-technischer Grundlage beruhend sollen die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten entwickeln.

Das Bachelorstudium dient in erster Linie als Grundlage für das weiterführende Masterstudium an der Hochschule Wismar sowie für gleich strukturierte Studiengänge an nationalen und internationalen Hochschulen.

Das Studium gliedert sich in Modulgruppen. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, eine in das Studium integrierte Praxiszeit und die Prüfungen einschließlich der Bachelor-Thesis, deren Bearbeitungszeit 6 Wochen beträgt.

Das Studium schliesst ab mit dem Bachelor of Arts ab.   

Abschluss: Bachelor of Arts   
Regelstudienzeit: 6 Semester   
Beginn: Wintersemester: 1. September
Akkreditierung: am 20.6.2002 durch die ZEvA akkreditiert.  Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.   

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:

  • Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
    oder
  • erfolgreiche Prüfung in einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Fachrichtung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
    oder
  • Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
    oder
  • Bestehen einer Zugangsprüfung nach mindestens fünfjähriger beruflicher Tätigkeit oder nach abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
    sowie
  • Nachweis eines dem Studiengang entsprechenden Vorpraktikums von mindestens 4 Wochen im bauhandwerklichen Bereich, die vor Beginn des Studiums abgeleistet sein müssen
    oder
  • Berufsausbildung bzw. berufliche Tätigkeit im bauhandwerklichen Bereich
    oder
  • praktische Ausbildung am Fachgymnasium oder an der Fachoberschule im bauhandwerklichen Bereich

Einsatzmöglichkeiten:
Der Bachelor-Abschluss qualifiziert zur Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, im Wohnungswesen sowie zur Arbeit in Architektur- und Planungsbüros unter Anleitung eines Architekten. Der Abschluss ist nicht berufsqualifizierend für die Tätigkeit als "freier Architekt".

Website des Bereiches Architektur
http://www.ar.hs-wismar.de



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Letzte Änderung: 06.08.2007   Dezernat II
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