Hochschule Wismar > Organisation > Zentrale Einrichtungen > Studienkolleg

Studienkolleg für ausländische Studierende

Allgemeine Hinweise:

Wer muss ein Studienkolleg besuchen ?
Ausländische Studienbewerber, die ein Studium an einer Hochschule in Deutschland aufnehmen wollen und für die nach den Bewertungsvorschlägen* ein direkter Hochschulzugang nicht möglich ist, müssen vor Aufnahme des Studiums die Feststellungsprüfung bestanden haben. Der Feststellungsprüfung geht die Vorbereitung an einem Studienkolleg voraus.

Die Feststellungsprüfung kann auch ohne vorherigen Besuch eines Studienkollegs abgelegt werden (Externenprüfung). Voraussetzung dafür ist ein Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse, wie zum Beispiel die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goetheinstituts.

Aufgaben des Studienkollegs:
Studienkollegs haben die Aufgabe, ausländische Studienbewerber so vorzubereiten, dass bei der Aufnahme eines Studiums sowohl ihr Wissensstand als auch die Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden denen deutscher Studienanfänger vergleichbar sind. Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die dem angestrebten Studium entsprechen.

Dauer und Abschluss der Ausbildung am Studienkolleg:
Für die Ausbildung am Studienkolleg in den Schwerpunktkursen sind zwei Semester vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf ein Semester verkürzt bzw. um höchstens zwei Semester verlängert werden. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden.

Die Ausbildung am Studienkolleg schließt in den Schwerpunktkursen mit der Feststellungsprüfung ab. In dieser Prüfung weisen die ausländischen Studienbewerber nach, dass sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die von ihnen angestrebte Studienrichtung erfüllen und damit für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland geeignet sind.

* Bewertungsvorschläge:

Ausländische Bildungsnachweise und ihre Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz,   
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen 



 zurück
Letzte Änderung: 17.03.2011   - Mario Plamann
Webadmin